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Regionalbudget Saalfeld-Rudolstadt

Formulare und Grundlagen

Das Antragsverfahren für das Regionalbudget ähnelt dem Verfahren bei LEADER Projekten, ist aber für die Projektträger unkomplizierter.

Antragstellung, Formulare

Antragstermin für das Regionalbudget Saalfeld-Rudolstadt ist der 15.01. für Maßnahmen, die im gleichen Jahr umgesetzt werden sollen. In Projektaufrufen informiert die LEADER Aktionsgruppe am 01.11. des Vorjahres über den Start des Antragsverfahrens.

Das Besondere am Regionalbudget ist die Tatsache, dass die LEADER Aktionsgruppe als Förderbehörde fungiert. Die Höhe der pro Jahr verfügbaren Mittel wird durch einen Zuwendungsbescheid an die LEADER Aktionsgruppe durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) festgelegt. Die Weitergabe der Fördermittel erfolgt auf der Grundlage eines Fördervertrags zwischen der LEADER Aktionsgruppe und dem Projektträger.

Für Antragstellung und Abrechnung gibt es Formulare.

Förderhöhe und Förderbedingungen

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zwischen 1.000 € und 20.000 € liegen. Die Förderquote für Projekte beträgt 80 %. Das heißt, der Zuschuss kann bis 16.000 € umfassen. Der Antragsteller muss 20% der Kosten als finanziellen Eigenanteil beibringen.

Über das Regionalbudget ist eine ganze Reihe von Maßnahmen nicht förderfähig, darunter zum Beispiel der Landankauf oder der Kauf von Tieren, gesetzlich vorgeschriebene Planungen oder Kosten für den laufenden Betrieb von Einrichtungen. Kommunale Anträge sind förderfähig, wenn sie für oder gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Strukturen gestellt werden. In der LEADER Region Saalfeld-Rudolstadt werden über das Regionalbudget keine umfassenden Baumaßnahmen gefördert. Die LEADER Aktionsgruppe prüft außerdem grundsätzlich die vorrangige Zuständigkeit anderer Förderprogramme.

Projektauswahl

Die Entscheidung, welche Projekte aus dem Regionalbudget gefördert werden, trifft ein Auswahlgremium der LEADER Region.

Nach einer technischen Vorprüfung durch das Regionalmanagement bewertet das Gremium die Projekte nach vorab festgelegten Kriterien. Projekte, die über das Regionalbudget gefördert werden, müssen einen Beitrag zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie leisten. Die Projektaufrufe zum Regionalbudget zielen insbesondere auf Maßnahmen ab, die den sozialen Zusammenhalt in der Region stärken.

Nach Vorprüfung und Bewertung der Projekte ergibt sich eine Liste mit bestätigten und nach Punktzahl geordneten Vorhaben. Für Jugendprojekte wird die Bewertung durch das Jugendforum der Partnerschaften für Demokratie in die Gesamtbetrachtung einbezogen.

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