LEADER Projektförderung
Antragstellung
Für die Antragstellung sind Regeln und Verfahrensschritte zu beachten. Es gibt Formulare und Vorgaben zu Anlagen. Der Antragstermin 01.10. ist wichtig, denn zu spät eingegangene Projekte können nicht berücksichtigt werden. Die von der LEADER Aktionsgruppe bestätigten Anträge müssen bis 15.02. des Folgejahres über das Online-Portal PORTIA digital beim TLLLR Gera eingereicht werden.
Zweistufiges Antragsverfahren
Stufe 1: Einreichung des Förderantrags bei der LEADER Aktionsgruppe und Prüfung der Förderwürdigkeit
Das Formblatt Förderantrag LEADER ist fristgerecht und mit Anlagen bis zum 01.10. bei der LEADER Aktionsgruppe Saalfeld-Rudolstadt einzureichen. Das Regionalmanagement berät auf Anfrage bei der Projektentwicklung und unterstützt bei der Erstellung der Antragsunterlagen. Die Einsendung des Antrags kann postalisch oder via E-Mail erfolgen.
Die eingereichten Förderanträge werden im Oktober/November durch das Entscheidungsgremium der LEADER Region geprüft und entsprechend der Bewertungskriterien der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) bewertet. Antragsteller werden zur Auswahlsitzung eingeladen und können ihr Projekt vorstellen. Ziel des Projektauswahlverfahrens ist die Bestätigung der Förderwürdigkeit der Anträge und die Erstellung einer Projektliste.
Stufe 2: Online-Antragstellung beim TLLLR Gera und Erstellung von Zuwendungsbescheiden
Die von der Region bestätigten Projekte werden dann durch die Antragsteller zur weiteren Bearbeitung bis zum 15.02. in das online-Portal PORTIA der Förderbehörde eingegeben. Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Gera (TLLLR) erteilt auf der Grundlage der von der Region erstellten Projektliste die Zuwendungesbescheide und zahlt nach Umsetzung der Maßnahmen die Fördermittel aus.
Das Regionalmanagement unterstützt bei der Bewältigung des Antragsverfahrens. Ausführliche Informationen zur Registrierung im Online-Portal PORTIA und eine Schritt-für-Schritt Anleitung zu den notwendigen Voraussetzungen sind auf der Seite der Thüringer Landentwicklung bereitgestellt.
https://tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung
Hinweis: Um einen Zugang zu PORTIA herstellen zu können, benötigen Antragsteller einen elekronisch nutzbaren Personalausweis. Das Freischalten dieser Funktion erfolgt über das Einwohnermeldeamt.
Formulare zur Antragstellung
Hier die Formulare, die als Projektskizze und zur Antragstellung bei der LEADER Aktionsgruppe Saalfeld-Rudolstadt einzureichen sind:
Förderhöhen und Förderbedingungen
Projektauswahl
Welche Projekte mit Fördermitteln unterstützt werden, entscheidet die Regionale Aktionsgruppe (RAG) auf der Grundlage ihrer Regionalen Entwicklungsstrategie (RES). Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt in einem festgelegten Verfahren, das in einer Geschäftsordnung der LEADER Aktionsgruppe geregelt ist.
Nach der Vorprüfung und Vorbewertung der Anträge durch die Steuerungsgruppe entscheidet die Mitgliederversammlung per Beschlussfassung über die Projektauswahl. Die Projektträger haben die Möglichkeit, Ihr Vorhaben vorzustellen und Fragen zu beantworten. Zur Bewertung der Projekte werden Kriterien betrachtet, die aus den Handlungsfeldern und Zielen der Entwicklungsstrategie abgeleitet wurden. Zu den Kriterien werden Punkte vergeben. Die erreichte Gesamtpunktzahl entscheidet über die Platzierung in der Jahresliste der für eine Förderung bestätigten Vorhaben. Die Förderbehörde in Gera (TLLLR) bearbeitet die Anträge des Jahres dann von oben nach unten, bis die für das jeweilige Jahr verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.
Zuwendungsbescheid und Auszahlung
Nach der regionalen Entscheidung zur Förderwürdigkeit werden die Anträge durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Gera bearbeitet und Bewilligungen erstellt. LEADER Fördermittel werden grundsätzlich erst nach Vorlage bezahlter Rechnungen ausgezahlt. Das heißt, Projektträger müssen die Gesamtausgaben vorfinanzieren. Allerdings kann die Auszahlung in mehreren Teilen beantragt werden. Das Regionalmanagement der LEADER Region unterstützt die Projektträger auf dem Weg von der Antragstellung bis zur Abrechnung.
Mehr Informationen zum TLLLR hier:
https://tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung
Der Förderbereich LEADER ist als Teilabschnitt B 1 in der Richtlinie zur Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) geregelt.
