LEADER Projektförderung
Antragstellung
Für die Antragstellung sind Regeln und Verfahrensschritte zu beachten. Es gibt Formulare und Vorgaben zu Anlagen. Der Antragstermin 15.11. ist wichtig, denn zu spät eingegangene Projekte können nicht berücksichtigt werden. Neu ab 2025: Die von der LEADER Aktionsgruppe bestätigten Anträge müssen bis 15.02.2026 über das Online-Portal PORTIA digital beim TLLLR Gera eingereicht werden.
Zweistufiges Antragsverfahren über RAG und PORTIA
Stufe 1: Einreichung des Förderantrags bei der RAG und Votierung
Nach Bestätigung der zum 30.08. eingereichten Projektskizze ist das Formblatt Förderantrag LEADER fristgerecht und mit Anlagen bis zum 15.11. bei der Regionalen LEADER Aktionsgruppe (RAG) Saalfeld-Rudolstadt einzureichen. Die Einsendung der Antragsunterlagen kann postalisch oder via E-Mail erfolgen. Das Regionalmanagement prüft die eingereichten Unterlagen und führt notwendige Abstimmungen mit den Antragstellern und der Bewilligungsbehörde durch.
Die eingereichten Förderanträge werden im Dezember/Januar im Rahmen des Projektauswahlverfahrens durch das Entscheidungsgremium der LEADER Region geprüft und entsprechend der Bewertungskriterien der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) votiert. Ziel des Projektauswahlverfahrens ist die Bestätigung der Förderwürdigkeit der Anträge und die Erarbeitung einer priorisierten Projektliste, die der zuständigen Bewilligungsbehörde vorgelegt wird.
Nach Abschluss des Projektauswahlverfahrens und ggf. der weiteren Vervollständigung der Antragsunterlagen (siehe Checklisten) erhalten alle förderfähigen Projektvorhaben eine positive Stellungnahme durch die LEADER Aktionsgruppe. Erst mit Erhalt dieser sind die Förderanträge qualifiziert, um im nächsten Schritt durch Eingabe in das Online-Portal beim TLLLR Gera zur weiteren Bearbeitung eingereicht zu werden.
Stufe 2: Online-Antragstellung über PORTIA
Die ausgewählten Anträge können nun über das Online-Portal PORTIA bis zum 15.02. des Jahres der Unmsetzung online beim TLLLR eingereicht werden. Hier werden die Zuwendungsbescheide erstellt; die Förderwürdigkeit hatte die Region vorher festgestellt.
Für die Nutzung des Online-Dienstes sind nachfolgende Voraussetzungen zu beachten:
> Vorhandensein einer Personen Ident (PI)
> Vorhandensein eines Bund ID Kontos
> Registrierung bei PORTIA und Erstellung eines Nutzerkontos
Ausführliche Informationen zur Registrierung im Online-Portal PORTIA und eine Schritt-für-Schritt Anleitung zu den notwendigen Voraussetzungen sind auf der Seite der Thüringer Landentwicklung bereitgestellt.
https://tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung
Formulare zur Antragstellung
Hier die Formulare, die als Projektskizze und zur Antragstellung bei der LEADER Aktionsgruppe Saalfeld-Rudolstadt einzureichen sind:
Förderhöhen und Förderbedingungen
Projektauswahl
Welche Projekte mit Fördermitteln unterstützt werden, entscheidet die Regionale Aktionsgruppe (RAG) auf der Grundlage ihrer Regionalen Entwicklungsstrategie (RES). Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt in einem festgelegten Verfahren, das in einer Geschäftsordnung der LEADER Aktionsgruppe geregelt ist.
Nach der Vorprüfung und Vorbewertung der Anträge durch die Steuerungsgruppe entscheidet die Mitgliederversammlung per Beschlussfassung über die Projektauswahl. Die Projektträger haben die Möglichkeit, Ihr Vorhaben vorzustellen und Fragen zu beantworten. Zur Bewertung der Projekte werden Kriterien betrachtet, die aus den Handlungsfeldern und Zielen der Entwicklungsstrategie abgeleitet wurden. Zu den Kriterien werden Punkte vergeben. Die erreichte Gesamtpunktzahl entscheidet über die Platzierung in der Jahresliste der für eine Förderung bestätigten Vorhaben. Die Förderbehörde in Gera (TLLLR) bearbeitet die Anträge des Jahres dann von oben nach unten, bis die für das jeweilige Jahr verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.
Zuwendungsbescheid und Auszahlung
Nach der regionalen Entscheidung zur Förderwürdigkeit werden die Anträge durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Gera bearbeitet und Bewilligungen erstellt. LEADER Fördermittel werden grundsätzlich erst nach Vorlage bezahlter Rechnungen ausgezahlt. Das heißt, Projektträger müssen die Gesamtausgaben vorfinanzieren. Allerdings kann die Auszahlung in mehreren Teilen beantragt werden. Das Regionalmanagement der LEADER Region unterstützt die Projektträger auf dem Weg von der Antragstellung bis zur Abrechnung.
Mehr Informationen zum TLLLR hier:
https://tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung
Der Förderbereich LEADER ist als Teilabschnitt B 1 in der Richtlinie zur Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) geregelt.
