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Für die Umsetzung des Förderprojektes unerlässlich: Regeln der Vergabe beachten!

Nachricht, veröffentlicht am 17.11.2018 von Ines Kinsky

Die Deutsche Vernetzungsstelle ländliche Räume (DVS) erklärt in einem kurzen Film das Wichtigste zum Thema Vergabe und zeigt auf, wo die Stolpersteine in der Projektumsetzung liegen können.

Bildausschnitt - DVS Artikel
Bildausschnitt - DVS Artikel

Zum Film geht's hier: https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/service/vergabe/

Weitere Informationen werden in einer Artikelreihe zusammengefasst, die in der DVS-Zeitschrift landInform erschienen sind. Auch die hier bisher 5 veröffentlichten Artikel sind über den oben genannten Link abrufbar.

Neben den allgemeingültigen Vorgaben sind landesspezifische Regelungen zu beachten. Mit der zum 15.05.2018 in Kraft getretenen aktuellen ILE-Förderrichtlinie, die für die Umsetzung von LEADER Projekten relevant ist, ergeben sich für Thüringer Projekte folgende Erleicherungen:

  • Bei nicht-öffentlichen Zuwendungsempfängern (betrifft alle Antragsteller außer Gebietskörperschaften wie Kommunen, der Landkreis usw.) genügt bei einem Gesamtbetrag der Zuwendung unter EUR 150.000,- für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen das Einholen von drei Angeboten. Das Verfahren der Angebotseinholung, insbesondere die Angebotsabfrage und der Eingang der Angebote müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Entsprechende Unterlagen sind mit dem Auszahlungsantrag bei der Förderbehörde vorzulegen. 
     
  • Wenn der Gesamtbetrag der Zuwendung unter EUR 5.000,- bleibt, ist eine direkte Auftragsvergabe möglich. Im Zuge der Antragstellung muss allerdings in geeigneter Form nachgewiesen werden, dass die Kosten üblich und gerechtfertigt sind. Am einfachsten erfolgt das über die Vorlage von drei Angeboten. Möglich ist aber auch die Vorlage von Referenzangeboten, die Dokumentation von Internetrecherchen oder ähnliches.

Im Zweifelsfall .... fragen Sie bei den im Zuwendungsbescheid benannten Ansprechpartnern nach oder beauftragen Sie erfahrene Dienstleister. Die hier entstehenden Kosten sind förderfähig, müssen aber im Antrag gleich mit benannt werden.

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