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Förderung von Mikroprojekten im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Nachricht, veröffentlicht am 07.03.2021 von Ines Kinsky

Auch für das Jahr 2021 wird es möglich sein, Anträge einzureichen. Eine entsprechende Mitteilung, ab wann die Antragstellung im Jahr 2021 beginnen kann, wird auf der Internetseite des Landkreises sowie den öffentlichen Kanälen erfolgen.

Logo des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
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Im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ hat der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die Möglichkeit für Kommunen, gemeinnützige Träger, Vereine, Verbände der Wohlfahrtspflege und kirchliche Träger des Landkreises geschaffen, für verschiedenste Aktivitäten, welche sich generationsübergreifend und interkulturell dem Gemeinwesen öffnen, Fördermittel zu beantragen. Die Förderhöhe je Projekt beträgt maximal 1500 €. Die Antragsteller müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben erbringen.

In Orten der Begegnungen können zum Beispiel offene Angebote zum Thema Bildung und Freizeitgestaltung, Informationsabende sowie Veranstaltungen des Gemeinwesens durchgeführt werden. Ziel ist die Gestaltung eines familienfreundlichen Umfelds, in dem Menschen Begegnungs- und Einbringungsmöglichkeiten zur Verfügung haben.

Die Richtlinie Mikroprojekte sowie das notwendige Antragsformular können hier abgerufen werden.

Zur Klärung, ob Projektideen förderfähig sind, wird den Antragstellern empfohlen, diese mit den Sozialplanern der Stabsstelle Planung/Controlling des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt abzustimmen.

Ansprechpartner:
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Stabsstelle Planung/Controlling
Herr Burghause – Sozialplaner (Tel. 03671/823-662)
E-Mail: Sozialplanung@kreis-slf.de
Frau Wersch – Sozialplanerin (Tel. 03671/823-542)

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