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80% Förderung für die Umgestaltung kommunaler Grünflächen

Nachricht, veröffentlicht am 01.06.2024 von Ines Kinsky

Über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesförderrichtlinie "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" wird die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement (inkl. der Anschaffung von Geräten zur Pflege), das Pflanzen von Bäumen und die Schaffung von Naturoasen gefördert.

Die Richtlinie bietet für die Kommunen vielfältige Möglichkeiten, um im Siedlungsbereich biodiversitätsfördernde Maßnahmen umzusetzen, die zugleich dem Klimaschutz dienen.

Anträge können fortlaufend direkt bei der KfW - Niederlassung Berlin gestellt werden. Der Fördersatz beträgt 80% und kann für finanzschwache Kommunen auf 90% erhöht werden. Das Aktionsprogramm läuft bis 2026. Bewilligte Maßnahme müssen innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden.

Für weitere Fragen zu dieser Richtlinie sowie dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz steht Saskia Jarosch (TMUEN) zur Verfügung:
E-Mail: Saskia.Jerosch@tmuen.thueringen.de
Tel. 0361 57-3934458

Förderrichtline und Formulare abrufbar unter: www.kfw.de/444

Die wichtigsten Informationen zu Förderkonditionen und -inhalten:

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