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LEADER Projektförderung

Formulare und Grundlagen

Für die Projektauswahl und die Antragstellung sind Regeln zu beachten. Für das Einreichen einer Projektskizze (bis zum 30.08.) und des Förderantrags inklusive der erforderlichen Anlagen (bis 15.11.) gibt es Formulare. 

Förderhöhen und Förderbedingungen

Projektauswahl

Welche Projekte mit Fördermitteln unterstützt werden, entscheidet die Regionale Aktionsgruppe (RAG) auf der Grundlage ihrer Regionalen Entwicklungsstrategie (RES). Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt in einem festgelegten Verfahren, das in einer Geschäftsordnung der LEADER Aktionsgruppe geregelt ist.

Nach der Vorprüfung und Vorbewertung der Anträge durch die Steuerungsgruppe entscheidet die Mitgliederversammlung per Beschlussfassung über die Projektauswahl. Die Projektträger haben die Möglichkeit, Ihr Vorhaben vorzustellen und Fragen zu beantworten. Zur Bewertung der Projekte werden Kriterien betrachtet, die aus den Handlungsfeldern und Zielen der Entwicklungsstrategie abgeleitet wurden. Zu den Kriterien werden Punkte vergeben. Die erreichte Gesamtpunktzahl entscheidet über die Platzierung in der Jahresliste der für eine Förderung bestätigten Vorhaben. Die Förderbehörde in Gera (TLLLR) bearbeitet die Anträge des Jahres dann von oben nach unten, bis die für das jeweilige Jahr verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.

Zuständige Förderbehörde

LEADER Fördermittel stammen von der Europäischen Union und werden mit Mitteln des Freistaates Thüringen aufgestockt. Die Verwaltung der Fördermittel erfolgt durch Landesbehörden. Die Region Saalfeld-Rudolstadt kann Projektentscheidungen im Rahmen einer jährlich zugeteilten Budgethöhe treffen.

Die Anträge sind zuerst bei der LEADER Aktionsgruppe (Groschwitz 1, 07407 Rudolstadt) einzureichen. Nach der Projektbewertung leiten wir die Unterlagen an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter. Dort werden die Zuwendungsbescheide erstellt und die Auszahlungsanträge bearbeitet. LEADER Fördermittel werden grundsätzlich erst nach Vorlage bezahlter Rechnungen ausgezahlt. Das heißt, Projektträger müssen die Gesamtausgaben vorfinanzieren. Allerdings kann die Auszahlung in mehreren Teilen beantragt werden. Das Regionalmanagement der LEADER Region unterstützt die Projektträger auf dem Weg von der Antragstellung bis zur Abrechnung.

Mehr Informationen zum TLLLR hier:
https://tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung

Der Förderbereich LEADER ist als Teilabschnitt B 1 in der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen geregelt.

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