Förderperiode 2014–2020
Projektentscheidungen im Überblick
Die Regionalen Aktionsgruppen in Thüringen können in einem für die jeweilige LEADER Region definierten Verfahren über die Förderwürdigkeit von Projekten entscheiden. Fördergrundlage ist die Zielstellung der Regionalen Entwicklungsstrategie. Verfahren und Zielstellung wurden durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft geprüft und genehmigt.
Der Region steht über die gesamte Förderperiode ein Budget zur Verfügung, das durch die Thüringer Programmbehörde in Jahresscheiben zugeteilt wird. Auf der Grundlage der in der Region getroffenen Projektentscheidung prüft das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera die Förderfähigkeit der Maßnahmen, erstellt die Zuwendungsbescheide, zahlt die Fördermittel aus und kontrolliert die den Vorschriften entsprechende Umsetzung der Projekte.
Projektentscheidungen 2020
Projektentscheidungen 2019
Projektentscheidungen 2018
Projektentscheidungen 2017
Projektentscheidungen 2015 und 2016
Stand Projektumsetzung zum 31. Dezember 2016
Nicht alle der im Jahr 2016 in ihrer Förderwürdigkeit bestätigten Projekte kamen zur Umsetzung. Nachfolgende Übersicht stellt den Umsetzungsstand zum 31.12.2016 dar.