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Förderperiode 2014-2023

Projektentscheidungen im Überblick

Die Regionalen Aktionsgruppen in Thüringen können in einem für die jeweilige LEADER Region definierten Verfahren über die Förderwürdigkeit von Projekten entscheiden. Fördergrundlage ist die Zielstellung der Regionalen Entwicklungsstrategie. Verfahren und Zielstellung wurden durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft geprüft und genehmigt. 

Der Region steht über die gesamte Förderperiode ein Budget zur Verfügung, das durch die Thüringer Programmbehörde in Jahresscheiben zugeteilt wird. Auf der Grundlage der in der Region getroffenen Projektentscheidung prüft das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum  (Zweigstelle Gera) die Förderfähigkeit der Maßnahmen, erstellt die Zuwendungsbescheide, zahlt die Fördermittel aus und kontrolliert die den Vorschriften entsprechende Umsetzung der Projekte.

Das Regionalmanagement unterstützt die Projektträger von der Antragstellung bis zur Abrechnung der Maßnahmen. Kontakt

Stand Projektumsetzung zum 31. Dezember 2016

Nicht alle der im Jahr 2016 in ihrer Förderwürdigkeit bestätigten Projekte kamen zur Umsetzung. Nachfolgende Übersicht stellt den Umsetzungsstand zum 31.12.2016 dar.

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