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Förderprogramm Sportmilliarde ist da: Antragstellung von Kommunen bis 15.01.2026 möglich

Nachricht, veröffentlicht am 18.10.2025 von Ines Kinsky

Das Förderprogramm zielt auf die Modernisierung von Sportstätten im kommunalen Eigentum ab. Ab 15.11.2025 können Projektskizzen online eingereicht werden.

BBSR
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Aus einer Mitteilung der Bundestagsabgeordneten Elisabeth Kayser (SPD), Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland:  

Elisabeth Kaiser erklärt: “Die Sportmilliarde ist ein starkes Signal für unsere Städte und Gemeinden. Sie hilft, den Sanierungsstau bei Sportstätten aufzulösen und Orte zu erhalten, an denen Menschen sich begegnen und Gemeinschaft erleben können. Besonders für viele Regionen in Ostdeutschland ist das eine große Chance: Hier gibt es eine lebendige Sporttradition und ein starkes Ehrenamt, das Zusammenhalt und Teilhabe vorlebt. Viele Kommunen haben längst Projekte in der Schublade, denen bisher das Geld gefehlt hat – jetzt ist der Moment, sie anzugehen. Wer seine Sportstätte modernisieren will, sollte diese Chance nutzen!”
Mit dem neuen Bundesprogramm “Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS 2025)” stellt der Bund im ersten Schritt 333 Millionen Euro zur Verfügung, um Sportstätten in ganz Deutschland zu modernisieren und zu erhalten. 

Gefördert werden sowohl kleinere als auch größere Vorhaben mit einer Förderhöhe zwischen 250.000 Euro und acht Millionen Euro.Der Bundesanteil beträgt dabei 45 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Kommunen in Haushaltsnotlage sogar bis zu 75 Prozent. Damit können auch finanzschwächere Städte und Gemeinden dringend notwendige Investitionen endlich angehen.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

Mehr Infos zu Programm, Projektaufruf und Förderportal hier auf der Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html

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