Bis 15.09. Anträge bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung stellen!
Nachricht, veröffentlicht am 01.09.2025 von Ines Kinsky
Das Förderangebot richtet sich an gemeinnützige Vereine und Initiativen. Anträge nimmt die Thüringer Staatskanzlei entgegen.
Unterstützt werden Projekte aus den Bereichen Brauchtum, Kinder- und Jugendarbeit, Kultur, Senior*innen, Inklusion, Umwelt- und Denkmalschutz sowie Dorferneuerung. Gefördert werden zum Beispiel die Digitalisierung der Vereinsarbeit, Fahrtkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Pflichtversicherungen, Büro- und Verbrauchsmaterialien sowie die Würdigung von freiwillig Engagierten.
Pro Antrag sind bis zu 5.000 Euro möglich.
Auch Projekte aus dem Jahr 2025 können gefördert werden. Die Frist für dieses Jahr endet am 15. September 2025.
Für 2026 können Anträge vom 1. Dezember 2025 bis zum 15. April 2026 gestellt werden. Anträge sind online über das Förderportal unter portal.thueringer-ehrenamtsstiftung.de möglich.
