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Anträge für Mikroprojektförderung können bis 31.08.2025 gestellt werden

Nachricht, veröffentlicht am 15.07.2025 von Ines Kinsky

Kommunen und gemeinnützige Vereine können noch für dieses Jahr Kleinprojekte mit Gesamtkosten bis zu 1.500 € zur Förderung beantragen.

Mikroprojekteförderung 2025
Mikroprojekteförderung 2025

Auch in diesem Jahr fördert der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Projektideen, die das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger verschiedener Generationen aktiv stärken. Kommunen, gemeinnützige Träger, Vereine, Verbände der Wohlfahrtspflege und kirchliche Träger des Landkreises können Anträge zur Förderung generationsübergreifender Mikroprojekte stellen. Die Förderung der Projekte über das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (kurz: LSZ) ermöglicht.

Welche Voraussetzungen müssen die Mikroprojekte erfüllen?
Die Mikroprojekte des LSZ sollen sich insbesondere mit den Themen Wohnumfeld und Lebensqua-lität oder dem Dialog der Generationen befassen. Der Landkreis fördert diesbezüglich Aktivitäten (z.B. Workshops, Kurse, Veranstaltungen), die sich generationsübergreifend dem Gemeinwesen öffnen und die jeweiligen Sozialräume stärken. Auf diese Weise soll das Miteinander, Füreinander und Beieinander unterschiedlicher Generationen gestärkt werden. 
Die maximale Förderhöhe eines Mikroprojektes beträgt 1.500 €. Dabei muss der Antragsteller einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben erbringen. 

Was sind mögliche Mikroprojekte?
In Orten der Begegnung können offene Angebote zu verschiedenen Themen (z.B. Bildung, Freizeit, Hilfsangebote, Familie, Gemeinschaft, Solidarität) durchgeführt werden. Die Projekte sollen sich an den Interessen und Bedarfen vor Ort ausrichten. Das Ziel liegt in der Gestaltung eines familienfreundlichen Umfelds, in dem sich Menschen begegnen und aktiv einbringen können. Auf diese Weise kann die Landkreisregion positiv beeinflusst werden.

Wie kann der Antrag auf ein Mikroprojekt gestellt werden?
Die Anträge auf Mikroprojekte für 2025 können bis zum 31. August 2025 in der Stabsstelle Planung und Controlling eingereicht werden. 

Die Richtlinie für Mikroprojekte und das Antragsformular können unter https://www.kreis-slf.de/.../soziale-projekte/mikroprojekte/ abgerufen und heruntergeladen werden. 

Bei Ideen und Fragen wenden Sie sich gern an die Fachplanerin für Familienförderung, Nicola Stolariková, unter  sozialplanung@kreis-slf.de oder 03671 823 873 

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