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Mitgliederversammlung beschließt zusätzliche Regelungen zu Höchstfördersummen

Nachricht, veröffentlicht am 13.12.2019 von Ines Kinsky

Für kommunale Projekte, die in der Bewertung mindestens 20 Punkte erreichen, soll ab Antragsjahr 2020 die Festlegung der Höchstfördersumme entfallen. Für private Projekte, die in der Bewertung mindestens 20 Punkte erreichen, ist eine Erhöhung auf 200.000 EUR pro Vorhaben vorgesehen.

Die Entwicklungsstrategie der LEADER Region Slf-Ru sieht die Begrenzung der Summe an einzusetzenden Fördermitteln pro Vorhaben vor. Hintergrund ist die Absicht, mit dem begrenzt zur Verfügung stehenden Budget eine große Anzahl an Projekten fördern zu können. Die Grenzen lagen bisher für kommunale Projekte bei 150.000 EUR und für private Vorhaben bei 100.000 EUR.    

Die in der Mitgliederversammlung am 26.11.2019 beschlossene Erhöhung der Höchstfördersummen ist an das Erreichen einer hohen Punktzahl in der Projektbewertung gebunden. Zum Ende der Förderperiode soll der gezielte Einsatz von Mitteln für Projekte, die in besonderem Maß zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie beitragen, forciert werden. 
 
Mit den zusätzlichen Regelungen wird die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) der LEADER Region Slf-Ru fortgeschrieben. Die Änderung der RES bedarf der Genehmigung durch die zuständigen Stellen im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) sowie im Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) und wird für neue Projektanträge zur Anwendung kommen.

Meldung vom 17.01.2020: Die Genehmigung der Änderung wurde durch das TMIL erteilt. Die Ergänzung ist hier veröffentlicht.

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