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Höchstfördersumme für kommunale Bauvorhaben angehoben

Nachricht, veröffentlicht am 04.12.2017 von Ines Kinsky

In der Mitgliederversammung am 8. November 2017 hatte die LEADER Aktionsgruppe einen Erhöhung der Höchstfördersumme für kommunale Bauvorhaben von 100.000,- auf 150.000,- beschlossen. Die Änderung der Regionalen Entwicklungsstrategie wurde durch die Programmbehörde genehmigt.

RAG Saalfeld-Rudolstadt
RAG Saalfeld-Rudolstadt

Mit der Erhöhung der Höchstfördersumme vergrößert sich der Spielraum für kommunale Bauvorhaben. Gesamtkosten bis zu EUR 230.000,- können nun als zuwendungsfähig anerkannt werden. Vor der Änderung waren EUR 153.000,- Gesamtkosten abgedeckt. Die Änderung wurde vor dem Hintergrund der zunehmenden Zahl an Kommunen in schwieriger Haushaltssituation getroffen. Das grundsätzliche Anliegen, eine Vielzahl an Maßnahmen unterstützen zu wollen, hat die Aktionsgruppe indes nicht aufgegeben. Die Höchstfördergrenze für private Bauvorhaben wurde unverändert bei EUR 100.000,- belassen. Denkbar ist, dass die Diskussion um Höchstfördersummen akademisch bleibt, denn in der Praxis bewegen sich die LEADER Projekte der Region Saalfeld-Rudolstadt in der Mehrheit in einem Kostenrahmen bis EUR 25.000,-. Der geschärfte Blick auf die kommunalen Haushalte hat sich im Zuge der Umsetzung des Modellvorhabens (MORO) 'Lebendige Regionen' ergeben, das Regionalentwicklung mit finanzwissenschaftlichen Aspekten zusammendenkt. An der Umsetzung des MORO ist die LEADER Aktionsgruppe aktiv beteiligt.  

Mehr Infos zu dem Modellvorhaben der Raumordnung MORO hier

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